Kinderspielgerät aufstellen: Braucht der Spielturm eine Baugenehmigung?
Mit einem Spielturm oder Stelzenhaus werden Kinderträume Wirklichkeit. Damit es keinen Ärger mit den Nachbarn gibt, erfährst du hier, worauf es ankommt, wenn du ein Kinderspielgerät aufstellen möchtest. Normalerweise benötigt ein Stelzenhaus keine Baugenehmigung, allerdings gibt es einige, meist örtliche, Regeln zu beachten.
Eigentümer dürfen ohne Genehmigung ein Kinderspielgerät aufstellen
Ein Stelzenhaus oder ein Spielturm aus unserem vielfältigen Angebot benötigt keine Baugenehmigung. Die Bauordnungen der Länder stufen Kinderspielgeräte für den Garten zur privaten Nutzung nicht als genehmigungspflichtige Bauwerke ein. Trotzdem solltest du dich bei deiner zuständigen Baubehörde informieren, wenn du ein Kinderspielgerät aufstellen möchtest. Das hat zwei Gründe:
- Manche Landesbauordnungen sehen einen gewissen Mindestabstand zum Nachbargrundstück vor. Normalerweise sind Kinderspielgeräte davon nicht betroffen, aber wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, urteilen Richter höchst unterschiedlich. Wenn du dein Kinderspielgerät mit genug Abstand aufstellen kannst, bist du auf der sicheren Seite und niemand kann deinen Kindern das Herumtollen verbieten.
- Der örtliche Bebauungsplan kann vorsehen, dass in bestimmten Bereichen des Grundstücks gar nicht gebaut werden darf. Das betrifft dann eine einfache Hundehütte ebenso wie einen Spielturm oder ein Stelzenhaus.
Tipp: Nicht jeder Nachbar ist begeistert, wenn im Garten Kinder spielen und toben. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, das Stelzenhaus oder den Spielturm in einer abgelegenen Ecke zu platzieren.
Auch wenn für den Spielturm keine Baugenehmigung erforderlich ist, solltest du vorher mit deinen Nachbarn über deine Pläne sprechen. Schließlich sind die benachbarten Anwohner durchaus betroffen. Wer gefragt wird und seine Bedenken äußern kann steht der Idee, ein Kinderspielgerät aufzustellen, viel offener gegenüber als jemand, der vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Als Mieter einen Spielturm errichten
Auch wenn du Mieter einer Wohnung oder eines Hauses mit Garten bist, müssen deine Kinder meist nicht auf ein Stelzenhaus oder einen Spielturm verzichten. Denn Kinderspielgeräte aufzustellen gehört unter bestimmten Voraussetzungen zur vertragsgemäßen Nutzung. Folgendes solltest du beachten:
- Wenn du als Mieter eines Hauses oder einer Erdgeschosswohnung das alleinige Gartennutzungsrecht hast, ist es erlaubt, Spielgeräte wie einen Sandkasten, eine Schaukel oder ein Klettergerüst aufzustellen.
- In einem Gemeinschaftsgarten kannst du ein Kinderspielgerät aufstellen, wenn der Garten groß genug ist. Bleibt nicht genug Raum für die anderen Mieter, müssen deine Kinder leider verzichten.
- Sollten bauliche Veränderungen notwendig sein, um ein Kinderspielgerät aufstellen zu können, muss der Vermieter sein Einverständnis dazu geben. Auf eigene Faust darfst du den Garten nicht umgestalten, indem du z. B. Hecken oder Beete entfernst oder Bäume fällst.
- Der Vermieter darf verlangen, dass du Spielturm oder Stelzenhaus nach dem Auszug entfernst und eventuell vorhandene Schäden am Boden beseitigst.
Gut vorbereitet ein Kinderspielgerät aufstellen
Zwar benötigt ein Spielturm oder ein Stelzenhaus keine Baugenehmigung, trotzdem solltest du dich gut vorbereiten, wenn du ein Kinderspielgerät aufstellen möchtest.
- Erfrage beim Bauamt die örtlichen Vorschriften.
- Auch Eigentümer sollten Ihre Nachbarn über das Vorhaben informieren.
- Als Mieter ist es sehr empfehlenswert, die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
- Bei einem Gemeinschaftsgarten sollten auch die Mitmieter zustimmen.
In unserem Angebot findest du bestimmt das passende Kinderspielgerät für deinen Garten. Lade nach dem Aufstellen die Kinder der Nachbarn zum Spielen ein. Gemeinsam tobt es sich nicht nur besser, es wird auch weniger Beschwerden geben, wenn alle mitspielen dürfen.