Pavillon: Baugenehmigung erforderlich? Diese Regeln gelten
Ein gemütlicher Gartenpavillon aus Holz schafft einen behaglichen Rückzugsort im Grünen. Gut geschützt vor Sonne und Regen erfreust Du Dich am Blick ins prachtvolle Grün, während Du Kaffee und Kuchen genießt oder den Tag bei einem Glas Wein ausklingen lässt. Doch bevor Du Dir den Traum von der Ruheoase im Garten erfüllst, prüfe am besten, welche Vorschriften für Dein Projekt gelten und ob für Deinen Pavillon eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Pavillon-Baugenehmigung: Landesbauordnung und Bebauungsplan bestimmen die Möglichkeiten
Das Baurecht fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer, daher gibt es keine einheitlichen Regelungen. Ob Du einen Pavillon ohne Baugenehmigung errichten darfst, hängt von der gewünschten Größe des Objekts und Deinem Wohnort ab. Bis zu bestimmten Abmessungen benötigst Du im Innenbereich für einen Pavillon keine Baugenehmigung. In den Innenbereich fallen bebaubare Grundstücke innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortschaften. Die Landesbauordnung führt auf, welche Bauvorhaben Du genehmigungsfrei realisieren darfst. Je nach Bundesland sind die Regeln sehr unterschiedlich. Einige Beispiele:
- Bis zu 75 Kubikmeter umbauter Raum beim Pavillon ohne Baugenehmigung ist in Brandenburg und Bayern möglich.
- In Niedersachsen benötigst Du bereits ab mehr als 40 Kubikmetern für den Pavillon eine Baugenehmigung.
- Im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen sinkt die Grenze auf 30 Kubikmeter.
Die meisten Bauordnungen enthalten zusätzlich Regeln zur maximalen Höhe der baulichen Anlage und zum erforderlichen Abstand zur Grundstücksgrenze. In Außenbereichen ist für den Pavillon eine Baugenehmigung zwingend erforderlich.
Tipp! Bauämter berechnen den Rauminhalt eines Gebäudes nicht anhand der Außenwände oder Eckpfeiler, der Dachüberstand fließt in die Kalkulationen mit ein.
Prüfe den örtlichen Bebauungsplan
Eine weitere Hürde auf dem Weg zum dekorativen und gemütlichen Gartenpavillon bildet der örtliche Bebauungsplan. Er weist die bebaubaren Flächen auf dem Grundstück aus und enthält Vorgaben zu den Gestaltungsmöglichkeiten. Dort ist z. B. geregelt, ob bauliche Anlagen, dazu zählt auch ein Gartenpavillon, im Bereich des Vorgartens errichtet werden können, oder wie hoch ein Zaun sein darf. So lange Du Dich innerhalb der von Bauordnung und Bebauungsplan gesetzten Grenzen bewegst, bleibt Dein Vorhaben genehmigungsfrei. Überschreitet Deine Planung die Beschränkungen, musst Du für Deinen Pavillon eine Baugenehmigung beantragen.
Tipp! Die Mitarbeiter des zuständigen Bauamtes geben Dir gern Auskunft über die örtlichen Regelungen. Allgemeine Anfragen zu Informationszwecken bleiben kostenfrei.
Pavillon ohne Verankerung: keine bauliche Anlage?
Versuche nicht, ein eventuell nötiges Genehmigungsverfahren zu umgehen, indem Du den Pavillon nicht fest im Boden verankerst. Die verschiedenen Landesbauordnungen definieren eine bauliche Anlage, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung erfordert, als „mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen“. Nun könntest Du annehmen, dass ein Pavillon ohne Verankerung nicht unter diese Definition fällt. Die Ernüchterung kommt direkt im Anschluss: „Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht, … wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden“. Entdeckt das Bauamt den nicht erlaubten Holzpavillon, folgt unweigerlich die Abrissverfügung. Außerdem leidet die Stabilität des Bauwerks, wenn Du auf ein Punktfundament mit Ankern verzichtest.
Tipp! Auch genehmigungsfreie oder genehmigte Pavillons können die Nachbarn verärgern. Sprich vorher mit ihnen und beziehe sie in die Planungen mit ein.
Viele unserer Pavillons benötigen keine Baugenehmigung. Informiere Dich vor dem Kauf zur Sicherheit über die Rechtslage bei Dir vor Ort.